|
Studienförderung
|
Anträge zur Förderung der Ausbildung als Schüler- oder Meisterbafög gemäß Arbeitsförderungsgesetz sind baldmöglichst beim zuständigen Arbeitsamt zu stellen. Einzelheiten zur Studienförderung können Sie bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt/Landratsamt erfahren. Das Schulgeld wird im Rahmen des Meisterbafögs gefördert.
Studienförderung auf Antrag nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich.
|
|